Freie Betreuungsplätze: ab Sommer 2025

Infos

Infektionsschutz

Als Grundsatzparagraph für den Infektionsschutz in Kindertagespflegen gilt der § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Hier werden zahlreiche ansteckende Erkrankungen aufgelistet. Für meldepflichtige Krankheiten sowie für die Wiederzulassungsrichtlinien nach ansteckenden Krankheiten gibt es eine bundesweite Regelung. 

Masernimpflicht

Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr oder vor Eintritt in die Kindertagespflege eine Impfung gegen Masern erhalten hat.